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ABOUT

Music-Changes e.V. ist wie unsere Veranstaltungen bunt gemischt, von Musikern über Studenten und Schüler ist alles dabei.

In Deutschland gibt es unglaubliche viele talentierte Menschen, doch wir wollen nicht, das ihr Talent in kleinen Kreisen bleibt, sondern dass diese Künstler die Chance bekommen auch mal auf der ganz großen Bühne zu stehen, bejubelt werden und garantiert Spaß haben.

Unsere Einnahmen werden vollständig für gemeinnützige Zwecke verwendet, wir wollen überall Hilfe leisten, wo Not, Hunger, Katastrophen und menschenunwürdige Zustände herrschen.

Wir verbinden HILFE und Spaß an der MUSIK Lasst uns gemeinsam zeigen, dass etwas verändert werden kann.

Lasst uns die MACHT der MUSIK zeigen!

Das “Music-Changes e.V. Team”

PROJECTS

ALTERNATIV-ROCK-NIGHT

Am 14.09.2013 veranstaltete der Verein Music-Changes in Kooperation mit den Jungen Liberalen Offenbach ein Benefizkonzert im sprendlinger Café Zeitlos. Für den guten Zweck rockten No Fate Net und Elandor. Das Konzert konnte als voller Erfolg verbucht werden und es wurden Spenden in Höhe von 300 Euro eingenommen. Diese gehen zur Hälfte an den Verein Nitya Seva, der zwei Waisenheime im indischen Bhopal betreibt. Der restliche Betrag wird zur Organisation zukünftiger Konzerte genutzt.

Auch hier geht noch einmal ein riesen großer Dank an alle Helfer, Bands und Gäste. Es war ein großartiger Abend!

Der Vorbericht der Offenbach-Post ist HIER zufinden, der dazugehörige Nachbericht HIER.

In die Spendenumschläge, durften unsere Gäste auch einen Wunsch packen. Diese wollen wir hier veröffentlichen:

*Freedom*

*Gesundheit und Geborgenheit*

*Ich wünsche mir, dass es Kathrin bald wieder besser geht*

*Happiness*

*Es muss sich was ändern!*

*Gesundheit und Zufriedenheit*

*Peace*

*Love*

*Weltfrieden*

*Glück für alle*

HELP FOR THE CHILDREN OF DONEZK

In der Ukraine tobt ein Bürgerkrieg. Wie immer in solchen Kriegen sind die Schwächsten in der Gesellschaft die Hauptleidtragenden. So gehen derzeit einem Kinderkrankenhaus in Donezk die Medikamente aus. Viele kranke Kinder werden dies nicht überleben. Wir wollen den Kindern helfen. Keine der bekannten Hilfsorganisationen scheint hier aktiv zu sein. Deshalb wollen wir mit einem Benefiz Konzert, am 28.02.2015 im Kulturcafé Gross-Gerau, die private Hilfsaktion von Wolfgang Gehrke (MdB) unterstützen und so auch eine uns mögliche Hilfe leisten.

YOU HAVE THE CHOICE

Gemeinsam mit dem Kulturcafé Groß-Gerau e.V. starten wir dieses Jahr die Konzertreihe “YOU HAVE THE CHOICE”

Das Konzept ist ganz einfach:

8 Abende mit jeweils 3 Bands für schmale 5€ pro Abend.

Davon gehen jeweils 3€ an die Bands und 2€ werden am Ende des Jahres für einen guten Zweck gespendet.

Wohin Deine Spende geht, entscheidest jedoch Du!

Um Dich bei Deiner Entscheidung zu unterstützen, bieten wir Dir eine kleine Auswahl an Spendenmöglichkeiten und versorgen Dich, an den einzelnen Abenden, mit den nötigen Infos.

LOCATION

Kulturcafé Groß-Gerau
Darmstädter Str. 31

TERMINE & BANDS

05.03.2016 ( Facebook Event )
  • CANINE
  • ELANDOR
  • MIND BLOWING
02.04.2016 ( Facebook Event )
  • BACKDOORSLAM
  • HE.ARTWORK
  • SIGURA
30.04.2016 ( Facebook Event )
  • ANTONIO
  • JOHNNY JACK & JIM
  • WHO'S JOHNNY
02.07.2016 ( Facebook Event )
  • DIFFARENT MC
  • KOFFERRAUMASYL
  • THE AESTHETIC VOYAGER
03.09.2016 ( Facebook Event )
  • LAUSCHIG
  • RIOT AT THE WEEKEND
  • TUNA
01.10.2016 ( Facebook Event )
  • NO FATE NATE
  • THE CREEPZ
  • WHAT IF THEY FIGHT
05.11.2016 ( Facebook Event )
  • MR.EASY
  • WATCH ME RISE
  • WHO'S MARY
03.12.2016 ( Facebook Event )
  • ALL WILL KNOW
  • ALJOSCHA CREMA & BAND
  • RESCUE RAPUNZEL

HELP ZAHKO

Im Flüchtlingscamp Berswe in Zakho im Nordirak, leben knapp 170.000 Menschen unter allerschwersten Bedingungen.

Über Facebook haben wir von dem Hilfsprojekt der Dolmetscherin Frau Zeynep Akay erfahren, welche schon im Dezember einen Hilfstransport in den Nordirak organisiert und begleitet hat. Das erschütternde Leid, die schlimmsten humanitären Zustände vor Ort und die persönlichen Hilferufe dort veranlassten sie nun, einen weiteren LKW-Transport ins Leben zu rufen. In kürzester Zeit sind nun unglaubliche 160 Tonnen an Spenden zusammengekommen. Doch leider fehlt es an Geld für die Transportkosten.

Wir als Music Changes e.V. möchten Frau Akay unterstützen und hoffen auf Deine Hilfe. Und bitte glaube nicht, du könntest mit 5 oder 10€ nichts bewirken - DOCH DAS KANNST DU! DU KANNST HELFEN! JEDE HILFE ZÄHLT!

Wir freuen uns auf jeden noch so kleinen Betrag auf unser Spendenkonto:

Empfänger: Music-Changes e.V
Kontonummer: 16089484
IBAN: DE52 5085 2553 0016 089484
BIC: HELADEF1GRG
Verwendungszweck: "Help Zakho"

Wenn Du uns nur deine Anschrift mitteilst, sende wir Dir in kürzester Zeit eine Spendenquittung mit der du deine Spende von der Steuer absetzen kannst.

Weitere Informationen zu dem Projekt und einen Bericht des SWR findest du hier.

Bilder sagen mehr als tausend Wort. Deshalb hier noch ein paar Bilder zur dortigen Situation und dem Projekt.

MEMBERSHIP

Du willst auch ein Teil von Music Changes e.V. werden und uns bei unseren Vorhaben unterstützen? Dann bist du hier genau richtig! Einfach das folgende Formular ausfüllen, absenden und anschließend dem Dir zugesandten Aktivierungslink folgen.

Angaben zur Person

Satzung & AGB

E-Mail-Verteiler

Ihr Antrag auf Mitgliedschaft war erfolgreich. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit ihrem Aktivierungslink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner!
Beim beantragen der Mitgliedschaft ist ein Fehler aufgetreten.

DONATE

Du willst uns unterstützen, indem Du uns eine kleine Spende für eines unserer Projekte schickst?

Kein Problem! Nutze hierfür einfach folgende Bankdaten und nenne das gewünschte Projekt im Verwendungszweck.

Wir versichern Dir, dass deine Spende an der richtigen Stelle ankommt.

Vielen Dank für deine Unterstützung!

Empfänger: Music-Changes e.V
Kontonummer: 16089484
IBAN: DE52 5085 2553 0016 089484
BIC: HELADEF1GRG
Verwendungszweck: "Help Zakho", "Help Bhopal" oder "Music Changes"

CONTACT

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Nachricht konnte nicht gesendet werden.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Roland Sturm (2. Vorsitzender)
Kreuzweg 20
64521 Groß-Gerau

E-Mail: info<at>music-changes<dot>de

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie hier.

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
  • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Newsletter

Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung, übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Abonnenten können auch über Umstände per E-Mail informiert werden, die für den Dienst oder die Registrierung relevant sind (Beispielsweise Änderungen des Newsletterangebots oder technische Gegebenheiten).

Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Webseite abmelden oder uns Ihren entsprechenden Wunsch über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.

Kontaktformular

Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

Eingebettete YouTube-Videos

Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von Youtube hergestellt. Dabei wird Youtube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.

Wird ein Youtube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.

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IMPRESSUM

Betreiber und Verantwortlich für den Inhalt der Website (www.music-changes.de):

Music-Changes e.V.

Vetreten durch:

Roland Sturm (2. Vorsitzender)
Kreuzweg 20
64521 Groß-Gerau

E-Mail: info<at>music-changes<dot>de

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Music Changes ( nach der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt, wird der Verein den Zusatz e.V. tragen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Groß-Gerau
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
4. Gerichtsstand des Vereins ist Groß-Gerau

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereines ist die Förderung junger Künstler unter Berücksichtigung ihrer individuellen und gesellschaftlichen Funktion. In erster Linie soll Künstlern jeder musikalischen und künstlerischen Richtung die Möglichkeit gegeben werden, die Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Er tritt ein für die Förderung solidarischen Verhaltens der Musiker untereinander und unterstützt die Kommunikation unter Musikern und der Musikinteressierten Öffentlichkeit.
2. Der Verein wird zu diesen Zweck Events veranstalten, einen festen ehrenamtlichen Mitarbeiterstamm und ehrenamtliche Helfer gewinnen, Zusammenarbeit mit Bands, Musikern, Künstlern, Festivals, Clubs, Privatinitiativen und anderen Vereinen ermöglichen, Kontakt zu den Medien herstellen, um eine breite Unterstützung der Vereinsarbeit zu erreichen. Die Einnahmen, die lediglich aus Eintrittsgeldern und Spenden bestehen sollen es ermöglichen weitere Konzerte zu veranstalten und sollen desweiteren für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, d.h. damit soll überall Hilfe geleistet werden, wo Not, Hunger, Katastrophen und menschenunwürdige Zustände herrschen. Alle Einnahmen werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweck und für Gemeinnützige Zwecke verwendet. Flüge ins Ausland und andere Kosten des Vorstandes werden privat und keineswegs aus dem Vereinsvermögen finanziert.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
2. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand auf dessen Antrag. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Aufnahme ist wirksam, wenn diese jeweils vom Vorstand schriftlich bekanntgegeben bzw. bestätigt wird.
3. Die Mitgliedschaft endet mit den Tod , durch Austritt (durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied zulässig) oder durch Ausschluss aus dem Verein.
4. Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss kann Berufung zur nächsten Mitglieder- versammlung eingelegt werden.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

§ 6 Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind: der Vorstand, die Mitgliederversammlung

§ 7 Vorstand.

2. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Kassenprüfer und dem Schriftführer. Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Vereinsintern wird beschlossen, dass im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzende Vertretungsberechtigt ist und umgekehrt, beide sind einzeln Vertretungsberechtigt. Das Alleinvertretungsrecht des Vereins trägt der 1. Vorsitzende, der allein durch den 2. Vorsitzende vertreten werden kann.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

§ 8 Kassenführung

1. Das Vereinsvermögen ( Spenden, Einnahmen aus der Vereinstätigkeit) wird durch den Kassenwart in ein Kassenbuch verwaltet.
2. Die Kassenführung (Bestand und Verpflichtungen) des Vereins ist nach Ablauf jeden Jahres von zwei unabhängigen Rechnungsprüfern zu prüfen.
3. Der Kassenbericht muss zur Mitgliederversammlung vorliegen.
4. Die Rechnungsprüfer dürfen jederzeit Einsicht in die Bücher und Belege des Vereinsverlangen.
5. Es dürfen grundsätzlich keine Kredite o. ä. aufgenommen werden. Es darf nur aus dem Vereinsvermögen investiert werden.

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung der Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief oder Email einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages,- Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung, Wahl, Nachwahl und Amtsenthebung der Vorstandsmitglieder sowie der zwei Rechnungsprüfer.

§ 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird von einem vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet.
2. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitglieder- versammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert, oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies für erforderlich hält, oder ein neuer Vereinsvorstand gewählt werden muss.
4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
6. Zur Satzungsänderung ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der Erschienenen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 der Erschienenen, gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich.
7. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handheben, sofern nicht eine geheime Abstimmung durch ein Mitglied beantragt wird. Die geheime Stimmabgabe erfolgt durch Zettel.
8. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft (§ 34 BGB).

§ 11 Auflösung

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, deren innerhalb der satzungsmäßig vorgesehenen Frist den Mitgliedern zugegangene Tagesordnung eine Abstimmung über die Vereinsauflösung vorgesehen hat.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuer- begünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft oder einen gemeinnützigen Verein, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat und die wäre wie folgt: Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland, Spendenkonto: 8090100 Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 370 205 00